Tennisclub Hirschlanden e.V.
„Unser Ziel dieser Ordnung ist es, allen Clubmitgliedern möglichst gleiche Spielmöglichkeiten zu geben.“
1. Pflege und Benutzung der Anlage einschließlich Clubheim
1.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht
Die Anlagen des Clubs sind im Interesse der Allgemeinheit stets sauber zu halten
und pfleglich zu behandeln.
1.2 Betreten der Spielfelder
Das Betreten der Spielfelder ist nur mit Tennisschuhen erlaubt. Hunde sind auf
der Platzanlage an der Leine zu führen und dürfen nicht auf die Spielfelder
kommen. Die Hallenplätze sind ausschließlich mit Hallenschuhen zu betreten. Hallenschuhe
haben eine glatte Sohle ohne Profil und hinterlassen keine Streifen auf dem Teppich („Non
Marking“). Zur Anschauung hängen in der Halle Bilder aus. Bei Verwendung von nicht
sachgerechtem Schuhwerk sind die Kosten des Schadens, sowie eine Aufwandspauschale
von 100 Euro zu tragen.
1.3 Befugnisse des Platzwarts
Der Platzwart ist – soweit es um die Pflege und die Bespielbarkeit der Spielfelder
geht – gegenüber Mitgliedern und Gästen weisungsberechtigt, insbesondere
kann er zur Pflege der Anlage Spielfelder sperren. Bei Verstößen kann der
Platzwart Namensnennung des Spielers verlangen. Bei Abwesenheit des Platzwarts
gelten diese Befugnisse auch für die Mitglieder des Vorstands und für die
Trainer.
1.4 Platzpflege
Trockene Plätze müssen vor jedem Spielbeginn befeuchtet werden, falls erforderlich
auch während des Spiels. Plätze dürfen ausschließlich im abgezogenen Zustand gespritzt
werden. Nach dem Spiel muss das Feld abgezogen und die Linien vom Sand befreit werden.
Dies muss so rechtzeitig erfolgen, sodass die Spieler der nächsten Buchung pünktlich starten
können.
2. Spielzeiten
2.1 Buchungs-Tool
Alle 5 Außenplätze und die beiden Hallenplätze können ab dem 17.05.2020 ausschließlich
über das Buchungs-Tool gebucht werden. Der Link zum Tool ist auf unserer Homepage
hinterlegt (www.tc-hirschlanden.de). Hier kann auch eine kleine Anwenderhilfe eingesehen
werden. Die Außenplätze können frühestens 2 h vor Spielbeginn ein Platz für maximal eine Stunde gebucht
werden. Die Hallenplätze können im voraus gebucht werden. Eine Stornierung ist nur bis 6 Stunden vor Buchungstermin möglich.
2.2 Dauer
Die Platzbelegung erfolgt jeweils für eine Stunde. Die Spielzeit ist so einzuteilen,
dass noch ausreichend Zeit zur Platzpflege (siehe 1.4) bleibt.
2.3 Jugendliche
Jugendliche dürfen Plätze von Montag bis Freitag bis 18.00 Uhr – Spielende –
belegen. Ist ab 18 Uhr trotz dieser Regelung ein Platz frei, dürfen Jugendliche maximal 15
min im Voraus diesen Platz im Buchungstool reservieren. Jugendliche Mannschaftsspieler ab
14 Jahren haben die gleiche Spielberechtigung wie Erwachsene.
An Wochenenden und Feiertagen haben Jugendliche die volle Spielberechtigung.
2.4 Erwachsene mit Jugendlichen
Montags bis freitags können Jugendliche mit erwachsenen Mitgliedern auch
nach 18 Uhr im Buchungsportal reservieren.
2.5 Gastspieler
Freie Plätze dürfen unter der Woche bis 18 Uhr – Spielende –
mit Gastspielern benutzt werden. An Wochenenden und Feiertagen dürfen
Gastspieler nur auf Platz 5 spielen, wenn dieser frei ist. Vorrang haben aber
Mitglieder. Die Reservierung des freien Platzes kann nur durch ein Mitglied über das
Buchungs-Tool erfolgen. Passive Mitglieder sind Gastspielern gleichgestellt.
Gastspieler haben eine Platzgebühr von 10,00 Euro zu entrichten. Passive Mitglieder zahlen
7,50 Euro und jugendliche Gastspieler 5,00 Euro. Die Gebühren für Gastspiele wurden vom
Vorstand festgelegt und sind im Buchungs-Tool hinterlegt. Der Betrag wird automatisch über
das Buchungstool eingezogen.
2.6 Nichtmitglieder im Trainingsbetrieb
Nicht-Mitglieder können mit Zustimmung der jeweiligen Mannschaftsführer am
Mannschaftstraining teilnehmen. Die (Mit-) Nutzung der Plätze erfolgt für bis zu
3 Termine unentgeltlich (Probetraining). Darüber hinaus ist je Trainingseinheit
die für eine Gastspielstunde festgelegte Gebühr zu entrichten.
Diese Regelung ist auf eine Trainingssaison beschränkt.
Bucht ein Nichtmitglied Trainerstunden beim Trainer, wird die fällige Platzgebühr vom
Trainer eingezogen. Der Trainer reserviert im Buchungs-Tool den Platz für das Training.
Beim ersten Training (Probetraining) übernimmt der TC Hirschlanden die Gebühr.
2.7 Turniere und Verbandsspiele
Die Sport-, Breitensport- und die Jugendwarte sind berechtigt, für Turniere und
Verbandsspiele einzelne Spielfelder bzw. die gesamte Platzanlage für den allgemeinen
Spielbetrieb zu sperren. Die Turnier- und Verbandsspieltermine werden
rechtzeitig über das Buchungs-Tool geblockt und am schwarzen Brett ausgehängt.
Werden die Turniere oder Verbandsspiele im Freien durchgeführt, stehen den Mitgliedern in
dieser Zeit die freien Hallenplätze kostenfrei zur Verfügung.
3. Trainingszeiten
Für das Mannschaftstraining wird die Anzahl der Plätze vom Vorstand pro Saison im
Trainingsplan festgelegt und im Buchungs-Tool hinterlegt.
Diese Reservierung gilt nicht in den Sommerferien. In dieser Zeit gibt es kein
Training und es besteht Reservierungspflicht über das Buchungs-Tool.
Kann das reservierte Training wegen Schlechtwetter nicht im Freien stattfinden,
wird es in die Halle verlegt. Die Hallenberechtigung geht ebenfalls aus dem
Buchungs-Tool hervor.
Trainerstunden haben Vorrang vor Training ohne Trainer.
4. Platzreservierung
4.1 Reservierungspflicht
Es darf nur gespielt werden, wenn das Spielfeld im Buchungs-Tool mit dem Namen aller
Spieler reserviert wurde. Die Spielfeldreservierung erfolgt ausschließlich über das für den
Verein angelegte Buchungs-Tool (siehe 2.1). Spielfelder, die ohne ordnungsgemäße
Reservierung belegt sind, müssen sofort frei gemacht werden, wenn sie entsprechend den
Regeln dieser Ordnung durch neu ankommende Mitglieder im Buchungs-Tool reserviert
wurden.
4.2 Platzbelegung
Eine Platzbelegung kann nur von mindestens zwei Mitgliedern, oder mindestens einem
Mitglied mit Gastspieler/n, über das Buchungs-Tool erfolgen.
4.3 Möglichkeiten des Weiterspielens
Wenn das Spielfeld im Anschluss an die reservierte Spielzeit nicht von einem
noch nicht spielenden Mitglied im Buchungs-Tool reserviert worden ist, kann über das
Buchungs-Tool im Halbstundentakt nachgebucht werden.
Auf Verlangen neu ankommender Mitglieder mit Buchung müssen die Weiterspielenden das
Spielfeld nach Ablauf der zusätzlich gebuchten halben Stunde verlassen. Daraus ergibt sich,
dass kein direkter Anspruch auf ein Spielfeld besteht, wenn die Spieler nicht rechtzeitig und
vollzählig auf der Anlage des TCH erscheinen.
4.4 Zahlung von Hallenplatz-Abonnements
Ein Hallenplatz-Abonnement ist für die Dauer der betreffenden Wintersaison gültig und muss für diesen Zeitraum gezahlt werden. Eine Rückerstattung von Beiträgen, weder für einzelne Stunden noch die verbleibende Dauer des Abonnements, aufgrund von Verletzungen, Feiertagen oder Ferienzeiten ist nicht möglich.
5. Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie
Folgende Personen dürfen aktuell nicht die Tennisanlage betreten:
1. die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit
einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
2. die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen.
5.1 Wer darf auf die Tennisanlage?
Das Betreten der Tennisanlage ist ab dem 1.12 nur Personen gestattet, die sich über die
Verhaltensregeln des TC Hirschlanden informiert haben und diese umzusetzen.
Ohne einen über das Buchungs-Tool gebuchten Platz, ist das Betreten der Tennisanlage nicht
gestattet.
5.2 Verhaltensregeln „Corona“
I. Das Betreten der Tennisanlage ist nur den Tennisspielern während der Trainings- und
sonstigen Platz-Belegungszeiten und kurzzeitig davor und danach zum Schuhwechsel
gestattet. Anderen Personen ist das Betreten nicht gestattet. Ein weiterer Aufenthalt
auf der Anlage ist untersagt. Kinder dürfen am ausgeschilderten Eingang abgegeben
werden und rechtzeitig am ausgeschilderten Ausgang wieder abgeholt werden. Es ist
darauf zu achten, dass keine Ansammlungen am Eingang sowie am Ausgang
entstehen. Bitte haltet auch hier den Abstand von 1,5 m zueinander ein.
II. Während der gesamten Trainings- und sonstigen Platz-Belegungen und während der
Zeiten davor und danach muss immer ein Abstand von mindestens 1,5 m zwischen
sämtlichen anwesenden Personen durchgängig eingehalten werden.
III. Training ist maximal mit einem 1 Tennisspieler plus Trainer auf einem Platz erlaubt. Alle
sonstigen Platz-Belegungen ist nur für Einzel erlaubt.
IV. Bitte nur die
Schuhe auf der Anlage wechseln und zügig nach beenden des Tennisspielens die
Anlage getrennt verlassen.
V. Die Toiletten sind nur einzeln zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen. Das Clubheim und die Terrasse sind
vorrübergehen geschlossen.
VI. In den Toiletten stehen Hygienemittel wie Seife, Desinfektionsmittel und
Einmalhandtücher zur Verfügung. Falls doch etwas ausgegangen ist, wendet Euch bitte
umgehend an den Trainer oder ein Vorstandsmitglied.
VII. Für jede Training ist eine verantwortliche Person zu
benennen, die für die Einhaltung der Verhaltensregeln auf dem Platz verantwortlich
ist. Im Trainingsbetrieb ist dies der Trainer. Bei sonstigen Platz-Belegungen ist dies
die hinterlegte Person im Buchungs-Tool
VIII. Die Namen aller Tennisspieler, sowie der Name der verantwortlichen Person, sind in
jedem Einzelfall zu dokumentieren. Im Trainingsbetrieb ist für die Dokumentation der
Trainer verantwortlich. Im Spielbetrieb erfolgt eine Dokumentation automatisch über
das Buchungs-Tool. Hier hat die hinterlegte Person sicherzustellen, dass nur die im
Buchungssystem angegebenen Mitspieler am Spielbetrieb teilnehmen.
IX. Auf Zuschauer müssen wir in dieser schwierigen Zeit leider verzichten.
X. Auch auf den klassische Handshake vor und nach dem Spiel muss verzichtet werden.
XI. Alle Bänke auf den Plätzen stehen mit mindestens 2 m Abstand auseinander. Jede
Bank darf nur von einem Spieler belegt werden und muss mit 2m Abstand stehen
bleiben. Unsere Bänke werden täglich desinfiziert und nach jedem Training.
Neben den Tennisspielern ist der Aufenthalt der Trainer, der Corona-Beauftragten und den
Mitgliedern des Vorstands gestattet. Die Corona-Beauftragten des Vereins stehen für Fragen
gerne zur Verfügung und sind angehalten die Verhaltensregeln einzufordern. Im Extremfall
sind sie ermächtigt, im Namen des Vorstandes, Platz- und Spielverbot zu erteilen.
Trotz dieser schweren Zeit und den strickten Regeln, wünschen wir Euch viel Spaß auf dem
Tennisplatz.
6. Inkrafttreten
Diese Platz- und Spielordnung tritt nach Verabschiedung durch den Vorstand
am 1.11.2020 in Kraft. Die Sonderregeln aufgrund der Corona-Pandemie können
ausschließlich vom Vorstand außer Kraft gesetzt werden. Wir werden euch sofort
informieren sobald es Neuerungen gibt.
Tennisclub Hirschlanden e.V.
Der Vorstand