Nutzungsbedingungen

Tennisclub Hirschlanden e.V.


1. Pflege und Benutzung der Anlage

1.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Die gesamte Anlage, das Clubheim mitsamt Einrichtung sowie alle weiteren zum Verein gehörenden Gegenstände sind im Interesse der Allgemeinheit stets sauber zu halten und pfleglich zu behandeln.

1.2 Platzpflege Außenplätze

Die Außenplätze sind stets pfleglich zu behandeln und es ist insbesondere darauf zu achten, durch den eigenen Spielbetrieb kein Schaden auf den Plätzen zu verursachen. Dies beinhaltet, dass trockene Plätze vor Spielbeginn mit der Beregnungsanlage oder der Handbrause befeuchtet werden müssen. Sollte bei warmen Temperaturen die Notwendigkeit bestehen, müssen die Plätze auch während des Spielbetriebs erneut befeuchtet werden. Es ist jederzeit darauf zu achten, die Außenplätze nur im abgezogenen Zustand zu befeuchten.

Nach dem Spiel sowie eventuell vor einer erneuten Befeuchtung müssen die Außenplätze mit den vorhandenen Abziehgeräten abgezogen werden. Weiterhin sind nach Beendigung jedes Spiels die Spielfeldlinien durch die vorhandenen Linienbesen von Sand zu befreien. Diese Arbeiten sind so zu planen, dass nachfolgende Spieler ihr Spiel pünktlich zu Buchungsbeginn starten können.

1.3 Schuhwerk Außenplätze

Das Betreten der Außenplätze ist nur mit für den Sandplatz geeigneten Tennisschuhen gestattet. Mit sonstigem Schuhwerk (beispielsweise Laufschuhe, normale Straßenschuhe oder Sneaker) ist der Zugang sowie die Benutzung der Außenplätze untersagt.

1.4 Schuhwerk Hallenplätze

Der Zutritt zu den Hallenplätzen sowie deren Benutzung ist nur mit für den Hallenboden (Teppich) geeigneten Tennisschuhen gestattet. Tennisschuhe gelten in diesem Fall als geeignet, wenn sie eine glatte Sohle aufweisen und keine Streifen auf dem Hallenboden hinterlassen (Kennzeichnung Non-Marking). Bei Verwendung von nicht sachgerechtem Schuhwerk sind die Kosten des entstandenen Schadens, sowie eine Aufwandspauschale von 100 Euro, von dem Verursacher zu tragen.

1.5 Tiere

Hunde sind auf der Anlage gestattet. Sie sind dabei jederzeit an der Leine zu führen und dürfen die Plätze nicht betreten. Der Hundehalter hat darauf zu achten, dass es zu keiner Verletzung dieser Vorschriften kommt und kann im Zweifelsfall für entstandene Schäden haftbar gemacht werden.

2. Platzreservierung

2.1 Buchungssystem

Alle Buchungen für die Plätze (Außenplätze sowie Halle) werden über das Online-Buchungssystem Courtbooking durchgeführt. Das Buchungssystem kann über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins (www.tc-hirschlanden.de) erreicht werden. Die Buchung eines Platzes muss, unter Einhaltung der Buchungsbedingungen, im Vorfeld des beabsichtigten Spieltermins durchgeführt werden. Die Buchung eines Platzes vor Ort bzw. auf der Anlage des Vereins ist nicht möglich.

2.2 Reservierungspflicht

Die Plätze dürfen nur bespielt werden, wenn eine vorherige Buchung über das Online-Buchungssystem unter Nennung aller an dem geplanten Spiel beteiligten Personen durchgeführt worden ist. Spielfelder, die ohne ordnungsgemäße Buchung bespielt werden, müssen unverzüglich verlassen werden, wenn sie entsprechend den Regeln dieser Ordnung durch andere Personen im Online-Buchungssystem reserviert wurden.

2.3 Einzel-Reservierung von Plätzen

Das Buchen von Plätzen für einen einzelnen Termin kann selbstständig über das Online-Buchungssystem erfolgen. Ein Außenplatz kann nur von mindestens zwei Mitgliedern, oder mindestens einem Mitglied mit Gastspieler/n, gebucht werden. Die Buchung der Außenplätze ist den Mitgliedern des Vereins vorbehalten und nur sie können eine entsprechende Buchung tätigen. Hallenplätze können auch von vereinsexternen Personen gebucht werden.

Entsprechend der unter 2.2 genannten Reservierungspflicht dürfen nur Personen für die Buchung eingetragen werden, welche auch an dem geplanten Spiel teilnehmen und somit zum Spieltermin anwesend sind.

2.4 Verlängerung einer Einzel-Reservierung

Wenn der gebuchte Platz im Anschluss an die reservierte Spielzeit noch nicht von einer nachfolgenden Buchung blockiert ist, so kann die Spieldauer über das Online-Buchungssystem verlängert werden. Es ergibt sich jedoch kein direkter Anspruch auf eine weitere halbe Stunde Spielzeit, sofern die nachfolgenden Spieler zu Beginn ihrer Spielzeit nicht rechtzeitig und vollzählig auf der Anlage erschienen sind.

2.5 Vereinbarung von Hallenplatz-Abonnements

Für die Dauer einer Wintersaison können auf den Hallenplätzen Abonnements vereinbart werden, wodurch dem Buchenden der Platz wöchentlich zur festgelegten Zeit zur Verfügung steht. Ein Hallenplatz-Abonnement kann nicht selbstständig durchgeführt werden, sondern wird in Absprache mit dem Hallenwart vereinbart. Für die Außenplätze werden keine Abonnements angeboten.

2.6 Nutzung zusätzlicher Mittel

Bei der Buchung eines Hallenplatzes können zusätzliche Optionen ausgewählt werden. Die Nutzung dieser Zusatzoptionen (bspw. Hallenheizung) sind teilweise kostenpflichtig, die Preise sind bei Auswahl der jeweiligen Option im Buchungssystem ersichtlich. Die durch die Option beschriebene Funktion steht nur zur Verfügung, wenn sie bei Buchungsabschluss explizit ausgewählt wurde. Eine nachträgliche Buchung der Optionen ist nicht möglich.

Auf den Außenplätzen mit den Platznummern 1 und 2 steht für abendliche Spiele eine Flutlicht-Anlage zur Verfügung. Diese muss nicht explizit im Online-Buchungssystem dazugebucht werden, sondern kann bei Bedarf kostenfrei genutzt werden.

2.7 Fristen

Die Plätze sind täglich von 5:00 Uhr morgens bis 23:00 Uhr abends geöffnet, in diesem Zeitraum können Buchungen durchgeführt werden. Eine Buchung für einen Außenplatz kann maximal zwei Stunden vor Spielbeginn, bei Hallenplätze bis zu zwei Wochen vor Spielbeginn durchgeführt werden. Solange ein Spieler für eine Buchung im Online-Buchungssystem eingetragen ist, ist er für weitere Buchungen blockiert, bis die geplante Buchung absolviert wurde.

2.8 Stornierung

Die Stornierung eines gebuchten Außenplatzes muss vor Beginn der Spielzeit über das Online-Buchungssystem durchgeführt werden. Eine Stornierung nach Beginn der Spielzeit ist nicht möglich und es sind die vollen Gebühren für die gebuchte Spielzeit zu entrichten.

Hallenplätze können bis zu sechs Stunden vor Spielbeginn kostenfrei storniert werden. Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt, so sind für die stornierte Buchungen die Gebühren in voller Höhe zu entrichten.

3. Zahlung und Zahlungsabwicklung

3.1 Buchungskosten

Die Außenplätze stehen den Mitgliedern des Vereins kostenfrei zur Verfügung. Sofern eine Buchung mit einem Gastspieler durchgeführt wird, ist für besagten Gastspieler eine Platzgebühr von 10 Euro bzw. für jugendliche Gastspieler 5 Euro, zu entrichten. Als jugendliche Gastspieler gelten hierbei alle Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahrs. Passive Mitglieder sind in diesem Zusammenhang Gastspielern gleichzusetzen, für sie ist bei der Buchung eine Platzgebühr von 7,50 Euro zu entrichten. Die Gebühren für Gastspieler wurden vom Vorstand festgelegt und sind im Online-Buchungssystem hinterlegt.

Für die Buchung der Hallenplätzen sind sowohl von Mitgliedern als auch von vereinsexternen Spielern Gebühren zu entrichten. Eine entsprechende Auflistung der aktuell geltenden Preise kann der Website des Vereins sowie dem Aushang im Vorraum der Tennishalle entnommen werden.

3.2 Zahlungsabwicklung

Die Zahlungsabwicklung erfolgt über das Online-Buchungssystem. Die für eine Buchung entstehenden Kosten werden in voller Höhe dem Buchenden in Rechnung gestellt und automatisch über das im Online-Buchungssystem hinterlegte Konto eingezogen.

Vergleichbares gilt für vereinbarte Hallenplatz-Abonnements. Hierbei wird der Person, welche das Abonnement vereinbart hat („Abonnement-Inhaber“), der gesamte Betrag in Rechnung gestellt. Eine Aufteilung des Betrags auf die an dem Abonnement beteiligen Personen wird nicht durchgeführt und obliegt dem Abonnement-Inhaber. Dieser kann über das Online-Buchungssystem jederzeit die Details zu dem Abonnement einsehen. Ein Abonnement ist für die Dauer der betreffenden Wintersaison gültig und muss entsprechend für die gesamte Dauer gezahlt werden. Eine Rückerstattung von Beiträgen, weder für einzelne Stunden noch die verbleibende Dauer des Abonnements, aufgrund von Verletzungen, Feiertagen oder Ferienzeiten, ist nicht möglich.

3.3 Vereinsexterne im Trainingsbetrieb

Vereinsexterne können mit Zustimmung des jeweiligen Mannschaftsführers am Mann-schaftstraining teilnehmen. Die Teilnahme am Mannschaftstraining erfolgt für bis zu drei Termine unentgeltlich (als Probetraining).

Für jede weitergehende Nutzung der Plätze im Rahmen des Trainingsbetriebs ist je Trainingseinheit die für eine Gastspielstunde festgelegte Gebühr zu entrichten. Diese Regelung ist auf eine Trainingssaison beschränkt. Bucht eine vereinsexterne Person Trainerstunden, so wird die fällige Platzgebühr vom anwesenden Trainer eingezogen. Der Trainer übernimmt die Buchung des Platzes für das Training im Online-Buchungssystem. Etwaige für die Durchführung eines Probetrainings anfallende Kosten werden einmalig vom Verein übernommen.

4. Sonstige Belegung/Sperrung der Plätze

4.1 Trainingsbetrieb

Kann eine Trainingseinheit wegen Schlechtwetter nicht im Freien stattfinden, so wird sie in die Halle verlegt. Sollte für diese Zeit die Halle bereits durch eine Buchung belegt sein, so hat der Trainingsbetrieb Vorrang und die eigentliche Buchung wird außer Kraft gesetzt. In diesem Fall wird die Buchung des Hallenplatzes kostenfrei storniert.

Für das Mannschaftstraining wird die Anzahl der dafür zur Verfügung gestellten Plätze vom Vorstand pro Saison im Trainingsplan festgelegt und im Online-Buchungssystem hinterlegt. Diese Belegung ist in den Sommerferien nicht gültig, da während dieser Zeit kein Trainingsbetrieb stattfindet. Die Plätze müssen somit für die Dauer der Sommerferien gesondert gebucht werden.

4.2 Turniere und Verbandsspiele

Die Sport-, Breitensport- sowie die Jugendwarte sind berechtigt, für Turniere und Verbandsspiele einzelne Spielfelder bzw. die gesamte Platzanlage für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren. Die Turnier- und Verbandsspieltermine werden rechtzeitig über das Buchungssystem geblockt.

4.3 Freigabe/Sperrung der Plätze durch den Platzwart

Der Platzwart ist, soweit es die Pflege und die Bespielbarkeit der Spielfelder betrifft, den Mitgliedern und Gästen gegenüber weisungsberechtigt. Insbesondere kann er zur Pflege der Anlage und Erhaltung der Bespielbarkeit der Spielfelder diese nach eigenem Ermessen sperren und freigeben. Weiterhin obliegt es seiner Einschätzung, zu welchem Zeitpunkt die Außenplätze zu Beginn der Sommersaison für den Spielbetrieb freigegeben bzw. zu Ende der Sommersaison gesperrt werden sollen.

Bei Verstößen kann der Platzwart Namensnennung des Spielers verlangen. Bei Abwesenheit des Platzwarts gelten diese Befugnisse ebenso für anwesende Vorstandsmitglieder sowie Trainer.

4.4 Training durch vereinsexterne Trainer

Die Durchführung des Trainingsbetriebs auf den Außenplätzen ist dem Cheftrainer vorbehalten, welcher sich zu der Zeit in einem gültigen Vertragsverhältnis mit dem TC Hirschlanden befindet. Dies schließt ferner auch eine von ihm geleitete Tennisschule sowie von ihm angestellte Hilfstrainer ein. Die Nutzung der Außenplätze durch sonstige Trainer, sowohl haupt- als auch nebenberuflich tätig, zur Durchführung von Trainingseinheiten ist strengstens untersagt.

Die Nutzung der Hallenplätze durch vereinsexterne Trainer ist grundsätzlich möglich. Die Durchführung von Trainingseinheiten durch vereinsexterne Trainer ist nur nach vorheriger Absprache möglich und Bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Dazu ist die Absicht, die Hallenplätze zu Trainingszwecken zu nutzen, vor Spielbeginn dem Hallenwart mitzuteilen oder bei Vereinbarung eines Hallenplatz-Abonnements anzugeben.

5. Inkrafttreten

Die Nutzungsbedigungen wurde in der vorliegenden Form in der Vorstandssitzung vom 27.04.2023 beschlossen und sind seit dem 12.05.2023 gültig.